Promotionen

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbstständigen Beitrag zur Forschung zu leisten. Die erfolgreiche Promotion und Veröffentlichung der Dissertation führt zur Verleihung des Doktortitels. Jährlich schließen am Fachbereich etit ca. 50 Promovierende ihre Promotion erfolgreich ab.

Hinweise zur Einreichung von Unterlagen

Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen stets in elektronischer Form an

Um Originale bzw. Papierversionen bitten wir nur, wo dies in den Checklisten ausdrücklich gefordert ist. Lassen Sie uns diese bitte per (Haus-)Post oder Einwurf in den Dekanatsbriefkasten des Gebäudes S3|21 zukommen.

Maßgeblich für Eingangsfristen ist stets der elektronische Eingang.

Die konkreten formalen Voraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie aus § 7 der Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) . Einen Überblick erhalten Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht:

Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang Voraussetzung
Abschluss an deutschen Universitäten Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.
Abschluss an ausländischen Universitäten Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.

Die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu einem Abschluss an deutschen Universitäten muss vorab durch das Dezernat VIII – Internationales und den Promotionsausschuss bestätigt werden.
Abschluss an Fachhochschulen Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter

Auflagen

Der Promotionsausschuss kann nach §7(6) Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) die Annahme von Absolvent:innen mit Auflagen verbinden. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.

Auflagen können speziell dann erteilt werden, wenn der Studienabschluss in einem anderen Fach, an einer ausländischen Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Mögliche Auflagenfächer sowie deren Umfang sind vom Einzelfall abhängig. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie gerne .

Grundsätzlich können Bewerber:innen mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach als Doktorand_innen angenommen werden, wenn dies im Interesse interdisziplinärer Forschung liegt und die Bewerber:innen auch im Themengebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Die Annahme als Doktorand_in am Fachbereich ist Voraussetzung für eine Registrierung (oder optional Einschreibung) als Promovierende_r an der Universität.

Eine Registrierung ist für alle Promovierenden der Technischen Universität Darmstadt grundsätzlich verpflichtend.

Werden sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch den Promotionsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik die Zulassung zur Promotion. Das Zulassungsverfahren für die Aufnahme einer Promotion am Fachbereich gestaltet sich wie folgt:

1. Wahl einer Betreuungsperson

Wählen Sie eine Betreuungsperson (Liste hauptamtlicher Professuren am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik ) für Ihre Promotion. Mit der voraussichtlichen Betreuungsperson klären Sie vorab inhaltliche Fragen sowie die Möglichkeit, sich auf eine Stelle als wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in zu bewerben. In Sonderfällen kann die Betreuung auch durch die in § 11(2) Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) genannten Personen erfolgen.

2. Antrag auf Annahme als Doktorand_in

Für die Zulassung einer Promotionsaufnahme bewerben Sie sich offiziell mit einem Antrag beim Dekanat des Fachbereichs.

Sämtliche Anträge sowie diesbezügliche Anfragen richten Sie bitten an .

Für die Annahme als Doktorand_in reichen Sie bitte folgende Dokumente elektronisch ein:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand_in (wird in neuem Tab geöffnet) (Dokument bitte elektronisch ausfüllen) inkl.
    • vorläufigem Titel der Dissertation
    • Stellungnahme der Betreuungsperson (nach vorheriger Absprache sowie eingeholter Unterschrift)
  • Ihren wissenschaftlichen Werdegang
  • Antrag auf Registrierung (oder optional Einschreibung) zur Promotion aus TUCaN mit Unterschrift. Nähere Informationen finden sich hier.
    • Hinweis: Bitte reichen Sie das Original per (Haus-)Post nach.
  • Ihre akademischen Abschlussdokumente:
    • Urkunden und Zeugnisse sämtlicher akademischer Abschlüsse (Bachelor/Master/Diplom)
    • Offizielle Übersetzungen sämtlicher Abschlussdokumente, sofern nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt
    • Bei Abschlüssen aus dem Ausland: Bescheinigung über die Äquivalenz der Abschlüsse zu entsprechenden deutschen Abschlüssen, inkl. Umrechnung der Abschlussnoten in das deutsche Notensystem (zu beziehen über das Referat VIII A – Zulassung International)

Die Einreichungsfrist beträgt zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Promotionsausschusses . Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.

Auf der Grundlage Ihres Antrages entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Annahme zur Promotion sowie über eventuelle Auflagen . Sie und Ihre Betreuungsperson werden vom Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.

Beachten Sie ebenfalls die allgemeinen Informationen zum Thema Promotion auf der zentralen Seite der TU Darmstadt.

Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten angeführte Dokumente an das Dekanat.

Die Einreichung erfolgt elektronisch an . Zusätzlich reichen Sie bitte ein gebundenes Exemplar der Dissertation per (Haus-)Post ein.

Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses . Maßgeblich für die Einreichungsfrist ist der Eingang der elektronischen Unterlagen.

Hinweis: Anträge, zu welchen das gebundene Exemplar der Dissertation spätestens zum Sitzungstag nicht vorliegen, können auch bei fristgerechtem elektronischen Eingang nicht berücksichtigt werden.

Dissertation

Dokument Erläuterungen und Hinweise
1 gebundenes Exemplar der Dissertation Die Dissertation muss enthalten:

Bitte verwenden Sie keine Ringbindung.

Zusätzlich zur Dissertation

Dokument Erläuterungen und Hinweise
Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) Dokument bitte elektronisch ausfüllen und anschließend unterschreiben
Dissertation als PDF-Datei Inhaltsgleich zum einzureichenden Druckexemplar
Quittung über eingezahlte
Promotionsgebühren
Als Scan oder per Onlinebanking generiertes PDF.

Folgende Angaben müssen ersichtlich sein:

Betrag: 100,00 Euro
Empfänger: Technische Universität Darmstadt
IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00
BLZ: 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt)
Verwendungszweck: Fachbereich 18 – Promotionsgebühren
Angaben zu externen Korreferierenden (sofern vorgeschlagen) Anschrift
E-Mail
Position in zugeordneter Lehr- oder Forschungseinrichtung
Exakte akademische Titel

Auf der Grundlage Ihrer Einreichung entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Besetzung der Prüfungskommission. Das Dekanat informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

Nach bestandener Disputation veranlasst das Dekanat die Ausstellung Ihrer Promotionsurkunde.

Zusätzlich lassen Sie dem Dekanat bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • Entlastungsschein des Kittler Student Centers, dass dort keine Literaturentleihungen (mehr) ausstehen.
  • Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten (wird in neuem Tab geöffnet)
    • Im Sinne einer eindeutigen Zuordnung Ihrer Publikation bitten wir darum, die abgefragte Versionsangabe basierend auf dem Datum der Veröffentlichungsfreigabe Ihrer Betreuungsperson sowie Ihrem Nach- und Vornamen anzulegen.
      Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Format: JJJJ-MM-TT_Nachname_Vorname.
      Der Dateiname Ihrer Veröffentlichung muss mit der Versionsangabe übereinstimmen.

Sowie der ULB:

oder

  • 6 Pflichtexemplare bei Printveröffentlichung durch einen Verlag

Die ULB wird die Veröffentlichung Ihrer Dissertation dem Dekanat melden. Anschließend erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde.

Bitte beachten Sie, dass nach §21 (1) Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) das Führen des Doktorgrades erst mit dem Erhalt der Promotionsurkunde gestattet ist und nach §20 (1) die Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen muss.

Sitzungen des Promotionsausschusses Einreichung von Anträgen und Dissertationen bis spätestens
26.09.2023 12.09.2023
07.11.2023 24.10.2023
19.12.2023 05.12.2023
30.01.2024 16.01.2024
19.03.2024 05.03.2024
21.05.2024 07.05.2024
09.07.2024 25.06.2024
24.09.2024 10.09.2024
05.11.2024 22.10.2024

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Disputationstermine am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik.

Falls Sie an einer Disputation als Gast teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das jeweils betreuende Fachgebiet der Promovendin bzw. des Promovenden.

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