Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie
Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen (Antragsunterlagen, Eröffnungsunterlagen, Erklärung zur Dissertation usw.) vorab in elektronischer Form an promotionen@etit.tu-…, da die Bearbeitung im Homeoffice erfolgt. Bitte lassen Sie uns zusätzlich (wo aufgefordert) die Dokumente im Original per (Haus-)Post oder Einwurf in den Dekanatsbriefkasten des Gebäudes S3|21 zukommen. Unterlagen können nicht persönlich entgegen genommen werden.
Maßgeblich für Eingangsfristen der Anträge ist der elektronische Eingang.
Wichtig: Aufgrund der zu minimierenden Präsenzzeiten in den Dekanatsbüros erfolgt kein Versand von Druckexemplaren der Dissertationen an die Prüfungskommissionen. Bei Anträgen auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (= Einreichung der Dissertation) benötigen wir daher nur ein Druckexemplar der Dissertation.
Die konkreten formalen Voraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie aus § 7 der Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) . Einen Überblick erhalten Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht:
Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang | Voraussetzung |
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Abschluss an deutschen Universitäten | Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang. |
Abschluss an ausländischen Universitäten |
Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu einem Abschluss an deutschen Universitäten muss vorab durch das Dezernat VIII – Internationales und den Promotionsausschuss bestätigt werden. |
Abschluss an Fachhochschulen | Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter promotionen@etit.tu-… |
Auflagen
Der Promotionsausschuss kann nach §7(6) Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) die Annahme von Absolvent:innen mit Auflagen verbinden. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.
Auflagen können speziell dann erteilt werden, wenn der Studienabschluss in einem anderen Fach, an einer ausländischen Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Mögliche Auflagenfächer sowie deren Umfang sind vom Einzelfall abhängig. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie gerne promotionen@etit.tu-….
Grundsätzlich können Bewerber:innen mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach als Doktorand_innen angenommen werden, wenn dies im Interesse interdisziplinärer Forschung liegt und die Bewerber:innen auch im Themengebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die Annahme als Doktorand_in am Fachbereich ist Voraussetzung für eine Registrierung (oder optional Einschreibung) als Promovierende_r an der Universität.
Eine Registrierung ist für alle Promovierenden der Technischen Universität Darmstadt grundsätzlich verpflichtend.
Werden sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch den Promotionsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik die Zulassung zur Promotion. Das Zulassungsverfahren für die Aufnahme einer Promotion am Fachbereich gestaltet sich wie folgt:
1. Wahl einer Betreuungsperson
Wählen Sie eine Betreuungsperson (Liste hauptamtlicher Professuren am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik ) für Ihre Promotion. Mit der voraussichtlichen Betreuungsperson klären Sie vorab inhaltliche Fragen sowie die Möglichkeit, sich auf eine Stelle als wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in zu bewerben. In Sonderfällen kann die Betreuung auch durch die in § 11(2) Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) genannten Personen erfolgen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand_in
Für die Zulassung einer Promotionsaufnahme bewerben Sie sich offiziell mit einem Antrag beim Dekanat des Fachbereichs.
Sämtliche Anträge sowie diesbezügliche Anfragen richten Sie bitten an promotionen@etit.tu-….
Für die Annahme als Doktorand_in reichen Sie bitte folgende Dokumente elektronisch ein:
- Antrag auf Annahme als Doktorand_in (wird in neuem Tab geöffnet)
(Dokument bitte elektronisch ausfüllen) inkl.
- vorläufigem Titel der Dissertation
- Stellungnahme der Betreuungsperson (nach vorheriger Absprache sowie eingeholter Unterschrift)
- Nachreichung des Originals per (Haus-)Post
- Ihren wissenschaftlichen Werdegang
- Antrag auf Registrierung (oder optional Einschreibung) zur Promotion aus TUCaN mit Unterschrift. Nähere Informationen finden sich hier.
- Nachreichung des Originals per (Haus-)Post
- Ihre akademischen Abschlussdokumente:
- Urkunden und Zeugnisse sämtlicher akademischer Abschlüsse (Bachelor/Master/Diplom)
- Offizielle Übersetzungen sämtlicher Abschlussdokumente, sofern nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt
- Bei Abschlüssen aus dem Ausland: Bescheinigung über die Äquivalenz der Abschlüsse zu entsprechenden deutschen Abschlüssen, inkl. Umrechnung der Abschlussnoten in das deutsche Notensystem (zu beziehen über das Referat VIII A – Zulassung International)
Die Einreichungsfrist beträgt zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Promotionsausschusses . Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.
Auf der Grundlage Ihres Antrages entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Annahme zur Promotion sowie über eventuelle Auflagen . Sie und Ihre Betreuungsperson werden vom Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.
Beachten Sie ebenfalls die allgemeinen Informationen zum Thema Promotion auf der zentralen Seite der TU Darmstadt.
Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten angeführte Dokumente an das Dekanat.
Die Einreichung erfolgt elektronisch an promotionen@etit.tu-…. Zusätzlich reichen Sie bitte ein gebundenes Exemplar der Dissertation sowie das unterschriebene Original des Schreibens „Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens“ per (Haus-)Post ein.
Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses . Maßgeblich für die Einreichungsfrist ist der Eingang der elektronischen Unterlagen.
Hinweis: Anträge, zu welchen das gebundene Exemplar sowie das Original des Antragsschreibens spätestens zum Sitzungstag nicht vorliegen, können auch bei fristgerechtem elektronischen Eingang nicht berücksichtigt werden.
Dissertation
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
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1 gebundenes Exemplar der Dissertation |
Die Dissertation muss enthalten:
Bitte verwenden Sie keine Ringbindung. |
Zusätzlich zur Dissertation
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
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Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) | Dokument bitte elektronisch ausfüllen und anschließend unterschreiben |
Dissertation als PDF-Datei | Inhaltsgleich zum einzureichenden Druckexemplar |
Quittung über eingezahlte Promotionsgebühren |
Als Scan oder per Onlinebanking generiertes PDF. Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Betrag: 100,00 Euro Empfänger: Technische Universität Darmstadt IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00 BLZ: 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt) Verwendungszweck: Fachbereich 18 – Promotionsgebühren |
Angaben zu externen Korreferierenden (sofern vorgeschlagen) |
Anschrift Position in zugeordneter Lehr- oder Forschungseinrichtung Exakte akademische Titel |
Auf der Grundlage Ihrer Einreichung entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Besetzung der Prüfungskommission. Das Dekanat informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Nach bestandener Disputation veranlasst das Dekanat die Ausstellung Ihrer Promotionsurkunde.
Zusätzlich lassen Sie dem Dekanat bitte folgende Unterlagen zukommen:
- Entlastungsschein des Kittler Student Centers, dass dort keine Literaturentleihungen (mehr) ausstehen.
- Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten (wird in neuem Tab geöffnet)
- Im Sinne einer eindeutigen Zuordnung Ihrer Publikation bitten wir darum, die abgefragte Versionsangabe basierend auf dem Datum der Veröffentlichungsfreigabe Ihrer Betreuungsperson sowie Ihrem Nach- und Vornamen anzulegen.
Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Format: JJJJ-MM-TT_Nachname_Vorname.
Der Dateiname Ihrer Veröffentlichung muss mit der Versionsangabe übereinstimmen.
- Im Sinne einer eindeutigen Zuordnung Ihrer Publikation bitten wir darum, die abgefragte Versionsangabe basierend auf dem Datum der Veröffentlichungsfreigabe Ihrer Betreuungsperson sowie Ihrem Nach- und Vornamen anzulegen.
Sowie der ULB:
- Elektronische Veröffentlichung Ihrer Dissertation auf dem Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt (empfohlen)
oder
- 6 Pflichtexemplare bei Printveröffentlichung durch einen Verlag
Die ULB wird die Veröffentlichung Ihrer Dissertation dem Dekanat melden. Anschließend erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass nach §21 (1) Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) das Führen des Doktorgrades erst mit dem Erhalt der Promotionsurkunde gestattet ist und nach §20 (1) die Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen muss.
Sitzungen des Promotionsausschusses |
Einreichung von • Unterlagen zur Annahme als Doktorand • Unterlagen zur Einleitung des Promotionsverfahrens bis spätestens |
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04.10.2022 (Verschiebung vom 27.09.2022) | 20.09.2022 |
01.11.2022 | 18.10.2022 |
13.12.2022 | 29.11.2022 |
14.02.2023 | 31.01.2023 |
11.04.2023 | 28.03.2023 |
30.05.2023 | 16.05.2023 |
11.07.2023 | 27.06.2023 |
26.09.2023 | 12.09.2023 |
07.11.2023 | 24.10.2023 |
Zulassung zur Promotion |
Antrag auf Annahme als Doktorand (wird in neuem Tab geöffnet)
(Dokument bitte elektronisch ausfüllen) |
Einleitung Promotionsverfahren |
Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet)
(Dokument bitte elektronisch ausfüllen) Mustertitelblatt (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärungen laut Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) |
Abschluss Promotionsverfahren | Informationen zur elektronischen Veröffentlichung von Dissertationen |
Rechtliche Grundlagen | Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) , 8. Novelle |
Allgemeines und weiterführende Links |
Promovieren an der TU Darmstadt Promotion an der TU Darmstadt (Dez. II) Informationen zum Promotionsausschuss Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt Hochschuldidaktische Weiterbildung Servicestelle Familie |
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu Disputationen per Videokonferenz .
Zur Teilnahme an einer öffentlichen Videodisputation nutzen Sie bitte untenstehendes Formular.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Disputationstermine am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik.
Sollten Sie über neue Disputationstermine per E-Mail informiert werden wollen, abonnieren Sie bitte den RSS-Feed. Klicken Sie hierzu auf das rechtsseitig gelegene RSS-Feed-Symbol.
Nach § 12 Abs. 3 der Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) werden Dissertationen und Gutachten zur Einsichtnahme zwei Wochen im Dekanat ausgelegt. Zur Terminvereinbarung zwecks Einsicht kontaktieren Sie bitte promotionen@etit.tu-….
Zurzeit keine News.
Zwecks Festlegung einer einheitlichen Vorgehensweise am Fachbereich etit möchte die Fachbereichsleitung Sie auf den Beschluss des Präsidiums hinweisen, Videokonferenzen als Ersatz von mündlichen Prüfungen bzw. Disputationen zuzulassen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Alle Beteiligten sind mit dieser Prüfungsform einverstanden. Der Prüfling muss sich einverstanden erklären, dass er per Videokonferenz eine mP ablegt und Daten per E-Mail versandt werden.
- Es besteht kein Rechtanspruch auf Durchführung einer digital gestützten Prüfung.
- Die Videokonferenz wird von Seiten des/der Prüfenden organisiert und verwaltet.
- Teilnehmende der Konferenz sind: Prüfling, alle Prüfer:innen, ggf. Beisitzende, Protokollant:in, ggf. öffentliche Teilnehmende (stumm zugeschaltet).
- Bei Durchführung einer Videokonferenz zum Zwecke einer Prüfung (mP im Studium oder Disputation) kann die Identität des Prüflings durch Videobild und Zeigen des amtlichen Ausweisdokuments und des Studierendenausweises festgestellt werden.
- Der Prüfling muss mündlich zusichern, dass er sich alleine im Raum befindet und keine nicht zugelassenen Hilfsmittel zur Verfügung hat.
- Rein telefonische Prüfungs-Konferenzen sind nicht möglich.
- Für den Fall, dass die Prüfung aus technischen Gründen abgebrochen werden muss, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Dies stellt Prüfer:in oder Vorsitzende/r der Prüfungskommission fest.
- Prüfungsprotokoll: Es ist ein Prüfungsprotokoll nach den üblichen Regeln zu erstellen. Eine Videoaufzeichnung ist nicht gestattet.
- Die Beratung der Note erfolgt ohne den Prüfling.
- Die Erläuterung der Prüfungsbewertung/Bekanntgabe der Note gegenüber dem Prüfling erfolgt mündlich in der Videokonferenz.
- Bei Nichtbestehen der mP in B.Sc.- und M.Sc. Prüfungen bestätigt der Prüfling mündlich in der Konferenz, dass ihm die Bewertung erläutert wurde.
- Das Protokoll kann entweder in der Videokonferenz gezeigt oder per E-Mail bekannt gegeben werden.
Hinweis zum Öffentlichkeitsaspekt von Disputationen
Die Öffentlichkeit von Disputationen bleibt bestehen. Interessierte sind aufgefordert, sich bei Teilnahmewunsch über untenstehendes Formular anzumelden und hierbei den entsprechenden Richtlinien und Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Der Vorsitz der jeweiligen Prüfungskommission trägt Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf der Disputation.
Für eine öffentliche Teilnahme gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Die Teilnahme durch Gäste erfolgt ausschließlich passiv per stummer Zuschaltung.
- Es dürfen keinerlei Aufzeichnungen der Prüfung (Bild, Ton, etc.) angefertigt werden.
- Es ist Gästen untersagt, die Einwahldaten zur Videokonferenz an Dritte weiterzugeben.
- Den Anweisungen des Vorsitzes der Prüfungskommission ist Folge zu leisten.