Promotionen

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbstständigen Beitrag zur Forschung zu leisten. Die erfolgreiche Promotion und Veröffentlichung der Dissertation führt zur Verleihung des Doktortitels. Jährlich schließen am Fachbereich etit ca. 50 Promovierende ihre Promotion erfolgreich ab.

Hinweise zur Einreichung von Unterlagen

Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen stets in elektronischer Form an

Um Originale bzw. Papierversionen bitten wir nur, wo dies in den Checklisten ausdrücklich gefordert ist. Lassen Sie uns diese bitte per (Haus-)Post oder Einwurf in den Dekanatsbriefkasten des Gebäudes S3|21 zukommen.

Die konkreten formalen Voraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie aus § 7 der Promotionsordnung. Einen Überblick erhalten Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht:

Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang Voraussetzung
Abschluss an deutschen Universitäten Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.
Abschluss an ausländischen Universitäten Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.

Die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu einem Abschluss an deutschen Universitäten muss vorab durch das Dezernat VIII – Internationales und den Promotionsausschuss bestätigt werden.
Abschluss an Fachhochschulen Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter

Auflagen

Der Promotionsausschuss kann nach §7(6) Promotionsordnung die Annahme von Absolvent:innen mit Auflagen verbinden. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.

Auflagen können speziell dann erteilt werden, wenn der Studienabschluss in einem anderen Fach, an einer ausländischen Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Mögliche Auflagenfächer sowie deren Umfang sind vom Einzelfall abhängig. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie gerne .

Grundsätzlich können Bewerbende mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach als Doktorand_innen angenommen werden, wenn dies im Interesse interdisziplinärer Forschung liegt und die erforderlichen Fachkenntnisse im Themengebiet der Dissertation vorhanden sind.

Die Annahme als Doktorand:in am Fachbereich ist Voraussetzung für eine Registrierung (oder optional Einschreibung) als Promovierende:r an der Universität.

Eine Registrierung ist für alle Promovierenden der Technischen Universität Darmstadt grundsätzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist eine Einschreibung optional.

Die Annahme erfolgt durch den Promotionsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

1. Wahl einer Betreuungsperson

Wählen Sie eine Betreuungsperson (Liste hauptamtlicher Professuren am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik ) für Ihre Promotion. Mit der voraussichtlichen Betreuungsperson klären Sie vorab inhaltliche Fragen sowie die Möglichkeit, sich auf eine Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in zu bewerben. In Sonderfällen kann die Betreuung auch durch die in § 11(2) Promotionsordnung genannten Personen erfolgen.

2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in

Für die Annahme als Doktorand:in übermitteln Sie unten aufgeführte Dokumente an das Dekanat.

Die Einreichung erfolgt elektronisch an .

Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses . Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein

Dokument Erläuterungen und Hinweise
Antrag auf Annahme als Doktorand:in (wird in neuem Tab geöffnet) Dokument bitte elektronisch ausfüllen.
Wissenschaftlicher Werdegang
Antrag auf Registrierung (oder optional Einschreibung) zur Promotion aus TUCaN Bitte in Papierform einreichen.

Nähere Informationen finden sich hier.
Akademische Abschlussdokumente Bachelor/Master/Diplom

Inkl. offizieller Übersetzungen, sofern nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt.
Äquivalenzbescheinigung von Abschlüssen aus dem Ausland (falls vorhanden) Zu beziehen über das Referat VIII A – Zulassung International

Auf der Grundlage Ihres Antrages entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Annahme zur Promotion sowie über eventuelle Auflagen. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung des Dekanats über die Entscheidung des Promotionsausschusses.

Beachten Sie ebenfalls die allgemeinen Informationen zum Thema Promotion auf der zentralen Seite der TU Darmstadt.

Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten aufgeführte Dokumente an das Dekanat.

Die Einreichung erfolgt elektronisch an .

Das Dekanat benötigt keine Druckexemplare der Dissertation.

Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses .

Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein

Dokument Erläuterungen und Hinweise
Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) Dokument bitte elektronisch ausfüllen.
Dissertation als PDF-Datei Beinhaltend:
Quittung über eingezahlte
Promotionsgebühren
Als Scan oder per Onlinebanking generiertes PDF.

Folgende Angaben müssen ersichtlich sein:

Betrag: 100,00 Euro
Empfänger: Technische Universität Darmstadt
IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00
BLZ: 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt)
Verwendungszweck: Fachbereich 18 – Promotionsgebühren
Angaben zu externen Korreferierenden (sofern vorgeschlagen) Anschrift
E-Mail
Position in zugeordneter Lehr- oder Forschungseinrichtung
Exakte akademische Titel

Auf der Grundlage Ihrer Einreichung entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Besetzung der Prüfungskommission. Das Dekanat informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

Nach bestandener Disputation veranlasst das Dekanat die Ausstellung Ihrer Promotionsurkunde.

In der Zwischenzeit lassen Sie dem Dekanat bitte folgende Unterlagen zukommen:

Sowie der Universtitäts- und Landesbibliothek:

oder

  • Physische Pflichtexemplare bei Printveröffentlichung durch einen Verlag (nähere Formalia klären Sie in diesem Fall bitte direkt mit der ULB).

Die ULB wird die Veröffentlichung Ihrer Dissertation dem Dekanat melden. Anschließend erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde.

Bitte beachten Sie, dass nach §21 (1) Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem Erhalt der Promotionsurkunde gestattet ist und nach §20 (1) die Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen muss.

Sitzungen des Promotionsausschusses Einreichung von Anträgen und Dissertationen bis spätestens
26.09.2023 12.09.2023
07.11.2023 24.10.2023
19.12.2023 05.12.2023
30.01.2024 16.01.2024
19.03.2024 05.03.2024
21.05.2024 07.05.2024
09.07.2024 25.06.2024
24.09.2024 10.09.2024
05.11.2024 22.10.2024