Hinweise zur Einreichung von Unterlagen
Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen stets in elektronischer Form an promotionen@etit.tu-…
Um Originale bzw. Papierversionen bitten wir nur, wo dies in den Checklisten ausdrücklich gefordert ist. Lassen Sie uns diese bitte per (Haus-)Post oder Einwurf in den Dekanatsbriefkasten des Gebäudes S3|21 zukommen.
Die konkreten formalen Voraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie aus § 7 der Promotionsordnung. Einen Überblick erhalten Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht:
Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang | Voraussetzung |
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Abschluss an deutschen Universitäten | Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang. |
Abschluss an ausländischen Universitäten |
Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu einem Abschluss an deutschen Universitäten muss vorab durch das Dezernat VIII – Internationales und den Promotionsausschuss bestätigt werden. |
Abschluss an Fachhochschulen | Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter promotionen@etit.tu-… |
Auflagen
Der Promotionsausschuss kann nach §7(6) Promotionsordnung die Annahme von Absolvent:innen mit Auflagen verbinden. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.
Auflagen können speziell dann erteilt werden, wenn der Studienabschluss in einem anderen Fach, an einer ausländischen Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Mögliche Auflagenfächer sowie deren Umfang sind vom Einzelfall abhängig. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie gerne promotionen@etit.tu-….
Grundsätzlich können Bewerbende mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach als Doktorand_innen angenommen werden, wenn dies im Interesse interdisziplinärer Forschung liegt und die erforderlichen Fachkenntnisse im Themengebiet der Dissertation vorhanden sind.
Die Annahme als Doktorand:in am Fachbereich ist Voraussetzung für eine Registrierung (oder optional Einschreibung) als Promovierende:r an der Universität.
Eine Registrierung ist für alle Promovierenden der Technischen Universität Darmstadt grundsätzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist eine Einschreibung optional.
Die Annahme erfolgt durch den Promotionsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Wahl einer Betreuungsperson
Wählen Sie eine Betreuungsperson (Liste hauptamtlicher Professuren am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik ) für Ihre Promotion. Mit der voraussichtlichen Betreuungsperson klären Sie vorab inhaltliche Fragen sowie die Möglichkeit, sich auf eine Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in zu bewerben. In Sonderfällen kann die Betreuung auch durch die in § 11(2) Promotionsordnung genannten Personen erfolgen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand:in
Für die Annahme als Doktorand:in übermitteln Sie unten aufgeführte Dokumente an das Dekanat.
Die Einreichung erfolgt elektronisch an promotionen@etit.tu-….
Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses . Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.
Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
Antrag auf Annahme als Doktorand:in (wird in neuem Tab geöffnet) | Dokument bitte elektronisch ausfüllen. |
Wissenschaftlicher Werdegang | |
Antrag auf Registrierung (oder optional Einschreibung) zur Promotion aus TUCaN |
Bitte in Papierform einreichen. Nähere Informationen finden sich hier. |
Akademische Abschlussdokumente |
Bachelor/Master/Diplom Inkl. offizieller Übersetzungen, sofern nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt. |
Äquivalenzbescheinigung von Abschlüssen aus dem Ausland (falls vorhanden) | Zu beziehen über das Referat VIII A – Zulassung International |
Auf der Grundlage Ihres Antrages entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Annahme zur Promotion sowie über eventuelle Auflagen. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung des Dekanats über die Entscheidung des Promotionsausschusses.
Beachten Sie ebenfalls die allgemeinen Informationen zum Thema Promotion auf der zentralen Seite der TU Darmstadt.
Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten aufgeführte Dokumente an das Dekanat.
Die Einreichung erfolgt elektronisch an promotionen@etit.tu-….
Die Erklärung zur Dissertation (s.u.) reichen Sie bitte in Papierform nach.
Die Einreichungsfrist endet jeweils zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses .
Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
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Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) | Dokument bitte elektronisch ausfüllen. |
Dissertation als PDF-Datei |
Beinhaltend:
|
Quittung über eingezahlte Promotionsgebühren |
Als Scan oder per Onlinebanking generiertes PDF. Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Betrag: 100,00 Euro Empfänger: Technische Universität Darmstadt IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00 BLZ: 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt) Verwendungszweck: Fachbereich 18 – Promotionsgebühren |
Angaben zu externen Korreferierenden (sofern vorgeschlagen) |
Anschrift Position in zugeordneter Lehr- oder Forschungseinrichtung Exakte akademische Titel |
Erklärung zur Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet) |
Bitte in Papierform per (Haus-)Post an: Dekanat Elektrotechnik und Informationstechnik S3|21 106 Fraunhoferstr. 4 64283 Darmstadt oder per Einwurf in den Dekanatsbriefkasten (Lobby S3|21). |
Auf der Grundlage Ihrer Einreichung entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Besetzung der Prüfungskommission. Das Dekanat informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Nach bestandener Disputation veranlasst das Dekanat die Ausstellung Ihrer Promotionsurkunde.
In der Zwischenzeit lassen Sie dem Dekanat bitte folgende Unterlagen zukommen:
- Entlastungsschein des Kittler Student Centers, dass dort keine Literaturentleihungen (mehr) ausstehen.
- Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet)
Sowie der Universtitäts- und Landesbibliothek:
- Elektronische Veröffentlichung Ihrer Dissertation auf dem Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt (empfohlen)
oder
- Physische Pflichtexemplare bei Printveröffentlichung durch einen Verlag (nähere Formalia klären Sie in diesem Fall bitte direkt mit der ULB).
Die ULB wird die Veröffentlichung Ihrer Dissertation dem Dekanat melden. Anschließend erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass nach §21 (1) Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem Erhalt der Promotionsurkunde gestattet ist und nach §20 (1) die Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen muss.
Sitzungen des Promotionsausschusses | Einreichung von Anträgen und Dissertationen bis spätestens |
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24.09.2024 | 10.09.2024 |
05.11.2024 | 22.10.2024 |
17.12.2024 | 03.12.2024 |
04.02.2025 | 21.01.2025 |
18.03.2025 | 04.03.2025 |
20.05.2025 | 06.05.2025 |
01.07.2025 | 17.06.2025 |
23.09.2025 | 09.09.2025 |
04.11.2025 | 21.10.2025 |
Zulassung zur Promotion |
Antrag auf Annahme als Doktorand (wird in neuem Tab geöffnet)
(Dokument bitte elektronisch ausfüllen) |
Einleitung Promotionsverfahren |
Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet)
(Dokument bitte elektronisch ausfüllen) Mustertitelblatt (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärungen laut Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) |
Abschluss Promotionsverfahren | Informationen zur elektronischen Veröffentlichung von Dissertationen |
Rechtliche Grundlagen | Promotionsordnung |
Allgemeines und weiterführende Links |
Promovieren an der TU Darmstadt Promotion an der TU Darmstadt (Dez. II) Informationen zum Promotionsausschuss Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt Hochschuldidaktische Weiterbildung Servicestelle Familie |
Vertrauensprofessuren | Der Fachbereich bietet Ihnen im Falle von Konflikten, bei Bedarf an einer Karriereberatung sowie Interesse an Mentoringprogrammen während Ihrer Promotion Unterstützung an. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Vertrauensprofessur des Fachbereichs, Prof. Dr. Sebastian Schöps bzw. dessen Vertretung Prof. Dr.-Ing. Jutta Hanson. |