Informationen zum Übergang PO2014 – PO2023
Ab dem Wintersemester 2023/24 werden Studienanfänger:innen in die neue Prüfungsordnung (PO 2023) eingeschrieben. An dieser Stelle informieren wir die Studierenden in der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2014) über alle wichtigen Themen im Zusammenhang mit der neuen Prüfungsordnung.
- (wird in neuem Tab geöffnet) Informationen zu Physik I und II (B.Sc. etit PO 2014)
- (wird in neuem Tab geöffnet) Informationen zum Praktikum KTS (M.Sc. etit PO 2014)
B.Sc./M.Sc. Medizintechnik: Wichtige Information zur Teilnahme an allen Modulkursen auf dem Campus Frankfurt-Niederrad (Universitätsklinikum Frankfurt)
Informationen zum Masernschutz nach Infektionsschutzgesetz
Der Masernschutz nach Infektionsschutzgesetz gilt seit März 2020 und ist für alle Studierenden am Campus Niederrad verpflichtend. Das heißt, Sie müssen uns den Nachweis Ihres Masernschutzes erbringen, um an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen zu können.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den . Seiten des Bundesgesundheitsministeriums
Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben zwei Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin. Die Masernimpfung wird als Nachholimpfung i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Bitte lassen Sie hierfür das (wird in neuem Tab geöffnet) bei Ihrer Hausarztpraxis ausfüllen und senden es danach an folgende E-Mail-Adresse: Formular Masernschutzdekanat.medizintechnik@kgu.de