Gleichstellungsteam etit

Als Gleichstellungsteam am Fachbereich etit unterstützen wir Student:innen, Wissenschaftler:innen sowie administrativ-technische Mitarbeiter:innen bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Außerdem setzen wir uns für die Steigerung der Anzahl von Frauen in allen unterrepräsentierten Bereichen ein, insbesondere für die Erhöhung der Studienanfängerinnenzahlen. Neben der Förderung von Frauen sind wir auch Ansprechpartner:innen für Chancengleichheit unter Berücksichtigung der ethnischen Herkunft, kulturellen oder religiösen Hintergründen, der Geschlechtervielfalt und weiteren Aspekten.

Unterstützung gesucht!

Wir suchen Unterstützung (WiMis, ATMs, Studentinnen) im Gleichstellungsteam. Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei Anna Pfendler. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, kommen Sie gerne vorbei, schreiben uns eine E-Mail oder rufen Sie an.

E-Mail Kontakt

Per E-Mail erreichen Sie uns unter:

Das Gleichstellungsteam ist mit verschiedenen Aufgaben betraut, die zur Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes am Fachbereich etit dienen.

  • Organisation einer jährlichen Frauenvollversammlung (in der Regel im Frühjahr)
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßen
  • Organisation von Workshops zu Gleichstellungsthemen
  • Organisation der Schülerinnen-Projekttage
  • Gremienarbeit (Fachbereichsrat, Berufungsverfahren)
  • Vernetzung mit anderen dezentralen Gleichstellungsteams
  • Verwaltung der Frauenfördermittel des Fachbereichs
  • Gleichstellungskonzept
  • Ansprechpartner:innen bei Konflikten zum Thema Gleichstellung

Das Gleichstellungsteam war maßgeblich an der Erstellung des Gleichstellungskonzeptes (wird in neuem Tab geöffnet) des Fachbereichs etit beteiligt und setzt sich dafür ein, den geringen Frauenanteil am Fachbereich zu erhöhen. Die Gleichstellungsstrategie orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen: Verwirklichung von Chancengleichheit, Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen und der gezielten beruflichen Förderung von Frauen. Unter Verwendung der Gleichstellungsmittel setzen wir uns für die folgenden im Gleichstellungskonzept verankerten Ziele ein:

1. Steigerung der Anzahl von Studienanfängerinnen

Maßnahme: Konsekutive Schülerinnen-Projektage, um Studieninhalte und -möglichkeiten am Fachbereich etit vertraut zu machen.

2. Verbesserung der Weiterqualifikation von Frauen

Maßnahme: Vernetzungstreffen von Frauen des Fachbereichs in allen Statusgruppen, Organisation von Fort- und Weiterbildungen.

3. Erhöhung der Anzahl von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen

Maßnahme: Workshops zu Themen, die für die Durchsetzung und Karriereförderung wichtig sind. Hierzu zählen beispielsweise Formate wie Kommunikationstrainings für Frauen in Männerdomänen, SelfConfidence in Science etc.

  Name Kontakt
Claudia Klein
M.A.
+49 6151 16-29976
S3|21 102.1
Maria Rizou
+49 6151 16-20212
S3|21 103.1
Luisa Riik M.Sc.
+49 6151 16-24030
S2|17 240
Dr.-Ing. Laura D‘Angelo
+49 6151 16-24029
S2|17 142

Fördermittel beantragen

Wer und was wird gefördert?

  • Die Förderung kann von allen Studentinnen sowie wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen des Fachbereichs etit der Technischen Universität Darmstadt beantragt werden.
  • Es wird die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme gefördert, die über das interne Weiterbildungsangebot hinausgehen. Im Besonderen fördern wir die Teilnahme an Konferenzen, die sich speziell an Frauen richten.
  • Die Förderung umfasst die Erstattung von 50% der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 500 Euro.
  • Vollständige Bewerbungsunterlagen sind zu senden an gleichstellung@etit.tu-… unter Angabe der konkreten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, einer Auflistung der zu erwartenden Kosten, persönlicher Motivation und beruflicher Einordnung.
  • Eine Erklärung, dass keine andere Förderung vorliegt, muss im Antrag enthalten sein. Falls bereits eine andere Förderung vorliegt, muss deren Höhe angegeben werden.
  • Studentinnen müssen der Bewerbung eine gültige Studienbescheinigung beifügen.
  • Es wird ein Bericht (ca. 1 DIN A4 Seite) mit mindestens einem Foto spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise erwartet (ggf. mit dem Einverständnis, dass der Bericht mit/ohne Foto auf der Homepage erscheinen darf).
  • Eine Bewerberin kann maximal einmal im Jahr gefördert werden, d.h. zwischen jeder geförderten Reise muss ein Jahr liegen, wobei der Reiseantrittstag als Stichtag herangezogen wird.
  • Nachweise über die Annahme zu Workshops oder Konferenzen können nachgereicht werden.
  • Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.01. und 31.07.
  • Der Antrag auf Förderung (Bewerbung) kann vor oder nach der Reise gestellt werden, jedoch muss eine Frist zur Erstattung der Kosten beachtet werden.
  • Kosten werden nach der Reise unter Vorlage entsprechender Belege erstattet, wobei eine Frist von sechs Monaten nach Reiseantritt nicht überschritten werden darf. Belege müssen im Original eingereicht werden.