Prüfungen

Für alle Studierenden der TU Darmstadt gelten die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt. Für jedes Studienfach gibt es zudem zusätzlich spezifische Regeln, die in den jeweiligen Bestimmungen und Ordnungen des Studienganges festgehalten sind. Hier findest Du Informationen zum Prüfungsverfahren am Fachbereich etit

Kontakt

Bei Fragen rund um das Prüfungsverfahren am Fachbereich etit, wende dich an unser Prüfungsmanagement.

  • Elektrotechnik und Informationstechnik
    Telefon: +49 6151 16-20215
    Mail:
  • Medizintechnik
    Telefon: +49 6151 16-20212
    Mail:
  • Mechatronik
    Telefon: +49 6151 16-20214
    Mail:
  • Informationssystemtechnik
    Telefon: +49 6151 16-20214
    Mail:
  • Information and Communication Engineering
    Telefon: +49 6151 16-20214
    Mail:
  • Energy Science and Engineering
    Telefon: +49 6151 16-20282
    Mail:

Prüfungen im Herbst: 01. Juli bis 31. Oktober

Prüfungen im Frühjahr: 01. Februar bis 30. April

Die Termine der schriftlichen Prüfungen werden im März (Sommersemester) bzw. im September (Wintersemester) bekannt gegeben. Melde Dich wie gewohnt bei TUCaN an und klicke dann auf „Veranstaltungen“ -> „Meine Module“ und schließlich auf das entsprechende Modul. Jetzt ganz nach unten scrollen zu „Modulabschlussprüfungen“. Dort findest Du die genauen Prüfungstermine.

Die Termine für mündliche Prüfungen vereinbarst Du – wenn nicht auf den Listen der Prüfungstermine anders vermerkt – direkt mit den jeweiligen Prüfenden. Folgende Fristen musst Du beachten:

Terminvereinbarung Wintersemester: bis spätestens 31. Januar

Terminvereinbarung Sommersemester: bis spätestens 31. Juli

Die Zeiteinteilung der mündlichen Prüfungen wird üblicherweise in TUCaN eingetragen bzw. eventuell auch am jeweiligen Lehrstuhl ausgehängt. Du kannst deshalb – neben den Terminen in TUCaN bzw. wenn beispielsweise kein Termin eingetragen wurde – die Aushänge der zuständigen Prüfenden an den schwarzen Brettern der Fachgebiete bzw. die Informationen auf den jeweiligen Webseiten in Betracht ziehen.

Achtung

Beachte, dass sich Prüfungstermine und -orte vor der Prüfungsanmeldephase noch ändern können. Kontrolliere deshalb vor der Prüfungsanmeldung noch einmal den Termin.

Um Prüfungen ablegen zu dürfen, musst Du dich innerhalb der Anmeldefrist über TUCaN anmelden.

Auf den zentralen Seiten von TUCaN findest Du alle weiteren Informationen zur Prüfungsanmeldung.

Anmeldefrist Wintersemester: 15.11. – 31.01.

Anmeldefrist Sommersemester: 01.06. – 04.07.

Vorlesungsbegleitende Prüfungen müssen spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin angemeldet werden.

Bitte beachte, dass die Prüfungsanmeldefristen an anderen Fachbereichen oder für bestimmte Module des FB etit von den hier gezeigten abweichen können. Es ist unabdingbar, dass Sie sich im Web und in den Veranstaltungen informieren, wann die Pürfungsanmeldefristen für deine Module sind!

Um dich für eine Prüfung anmelden zu können, musst du zu dem zugehörigen Modul angemeldet sein.

Die Zuordnung (als Wahlpflichtfach oder als Zusatzfach) wird bereits bei der Modulanmeldung festgelegt – also vor Ablegen der Prüfung, nicht danach.

Ein Rücktritt von angemeldeten Prüfungen ist bis spätestens acht Tage vor dem Prüfungstermin, jedoch nicht später als zum 31. März im Wintersemester und zum 30. September im Sommersemester ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung erfolgt über TUCaN.

Auf den zentralen Seiten von TUCaN findest du alle weiteren Informationen zur Prüfungsabmeldung.

Ein Rücktritt nach der Rücktrittsfrist (endet acht Tage vor dem Prüfungstermin) kann nur im Ausnahmefall und bei Vorliegen schwerwiegender Gründe schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden. Die Prüfungskommission entscheidet über den Antrag.

Nimmst Du an einer angemeldeten Prüfung nicht teil, ohne Dich vorher abgemeldet zu haben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden (Note 5,0).

Solltest Du am Tag der Prüfung erkrankt sein, musst Du dem Prüfungssekretariat innerhalb von drei Kalendertagen nach der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen.

Beispiel: bei einer Prüfung am Montag muss das Attest bis Donnerstag vorliegen.

Weitere Informationen zu Attesten

Formular zur Einreichung von Attesten

Mündliche Ergänzungsprüfung

Für Bachelor- und Master-Studierende besteht die Möglichkeit, einmalig pro Studiengang eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) zur dritten schriftlichen Prüfung durchzuführen. Das bedeutet: Wer eine schriftliche Prüfung dreimal nicht besteht, kann mit einer mündlichen Prüfung, die an die Themen der Klausur angelehnt ist, noch ein „ausreichend“ (4,0) erreichen.

Die mEP kann pro Studiengang genau einmal durchgeführt werden.

Du musst die mEP im Prüfungssekretariat innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Notenveröffentlichung in TUCaN.

Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung. (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Möglichkeit einer mEP verfällt, wenn die Drittprüfung im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer mündlich abgehalten wurde. Eine mEP ist nur dann möglich, wenn zuvor drei schriftliche Prüfungen nicht bestanden wurden.

Falls Du von einer anderen Universität kommst und bei uns in den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik (etit) wechselst, wirst Du höchstwahrscheinlich mit Auflagen zugelassen. Diese zusätzlich zu prüfenden Fächer sind in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt. Diese Auflagen für den M.Sc. etit müssen im ersten Studienjahr absolviert werden. Innerhalb des ersten Studienjahres ist eine Wiederholung zulässig. Das bedeutet, Du musst alle Prüfungen zu den Auflagen im ersten und zweiten Semester des Masters erfolgreich bestehen. Bei Nichtbestehen droht Exmatrikulation.

Bild: Fachbreich etit

Zentrales Campusmanagement

Hast Du Fragen rund um das Thema Prüfungen oder möchtest einfach mehr erfahren? Schau auf den Webseiten vom zentralen Prüfungsmanagement der TU Darmstadt

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Achtung:

Bevor Du einen Fehler meldest, lies bitte auf der zentralen TUCaN-Seite die Informationen zu Prüfungen.