Fördermittel beantragen
Zentrale Ziele der Gleichstellungsbeauftragten am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik sind unter anderem die Verbesserung der Weiterqualifikation, sowie die Erhöhung der Anzahl von Frauen des Fachbereichs in unterrepräsentierten Bereichen. Aus diesem Grund fördern wir entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Frauen aller Statusgruppen des Fachbereichs etit. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren unter: gleichstellung@etit.tu-…
Wer und was wird gefördert?
- Die Förderung kann von allen Studentinnen sowie wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen des Fachbereichs etit der Technischen Universität Darmstadt beantragt werden.
- Es wird die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme gefördert, die über das interne Weiterbildungsangebot hinausgehen. Im Besonderen fördern wir die Teilnahme an Konferenzen, die sich speziell an Frauen richten.
- Die Förderung umfasst die Erstattung von 50% der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 500 Euro.
Bewerbungsverfahren und Kostenerstattung
Bewerbungsverfahren
- Vollständige Bewerbungsunterlagen sind zu senden an gleichstellung@etit.tu-… unter Angabe der konkreten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, einer Auflistung der zu erwartenden Kosten, persönlicher Motivation und beruflicher Einordnung.
- Eine Erklärung, dass keine andere Förderung vorliegt muss im Antrag enthalten sein. Falls bereits eine andere Förderung vorliegt, muss deren Höhe angegeben werden.
- Studentinnen müssen der Bewerbung eine gültige Studienbescheinigung beifügen.
- Es wird ein Bericht (ca. 1 DIN A4 Seite) mit mindestens einem Foto spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise erwartet (ggf. mit dem Einverständnis, dass der Bericht mit/ohne Foto auf der Homepage der Gleichstellungsbeauftragten erscheinen darf).
- Eine Bewerberin kann maximal einmal im Jahr gefördert werden, d.h. zwischen jeder geförderten Reise muss ein Jahr liegen, wobei der Reiseantrittstag als Stichtag herangezogen wird.
- Nachweise über die Annahme zu Workshops oder Konferenzen können nachgereicht werden.
- Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.01. und 31.07.
Kostenerstattung
- Der Antrag auf Förderung (Bewerbung) kann vor oder nach der Reise gestellt werden, jedoch muss eine Frist zur Erstattung der Kosten beachtet werden (siehe nächster Punkt).
- Kosten werden nach der Reise unter Vorlage entsprechender Belege erstattet, wobei eine Frist von sechs Monaten nach Reiseantritt nicht überschritten werden darf. Belege müssen im Original eingereicht werden.