Einleitung Promotionsverfahren
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie! |
Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten angeführte Dokumente an das Dekanat. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses an das Dekanat des Fachbereichs. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.
Dissertation
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
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5 gebundene Exemplare der Dissertation (bei 3 Referierenden 6 Exemplare) |
Die Dissertation muss enthalten:
Bitte verwenden Sie keine Ringbindung. |
Zusätzlich zur Dissertation
Dokument | Erläuterungen und Hinweise |
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Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens |
Dokument bitte elektronisch ausfüllen. |
Erklärungen laut Promotionsordnung |
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Das auf Ihre Dissertation angepasste Mustertitelblatt |
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Ihren wissenschaftlichen Werdegang |
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Quittung über eingezahlte Promotionsgebühren |
100,00 Euro an Technische Universität Darmstadt, IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00, BLZ: 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt) Verwendungszweck: Fachbereich 18 – Promotionsgebühren |
Kurzfassung der Dissertation |
Kurzfassung in Englisch und Deutsch |
Dissertation als PDF-Datei |
Per E-Mail an promotionen@etit.tu-darmstadt.de |
Kontaktdaten externer Korreferierender |
Vollständige Anschrift, E-Mail und exakte akademische Titel |
Auf der Grundlage Ihrer Einreichung entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs über die Besetzung der Prüfungskommission. Das Dekanat informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.