Promotion in unserm Fachbereich

Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zuerst müssen Sie als Doktorand angenommen werden, nach Erstellung einer Dissertation die Einleitung des Promotionsverfahrens beantragen und dann natürlich zur Promotionsprüfung (Disputation) zugelassen werden und diese dann auch bestehen.

Nächste Termine der Sitzungen des Promotionsausschusses:

24.04.2012

05.06.2012

03.07.2012

10.07.2012

Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin

Richten Sie ein Gesuch an den Dekan (Download-Formular „Merkblatt Annahme Doktorand“, Word-Format), mit dem vorläufigen Titel der Dissertation und Vorschlag des Referenten. Der Vorschlag muss mit dem Betreuer abgesprochen und von diesem unterschrieben werden. Bei externen Promotionen muss ebenfalls ein Betreuer aus dem Fachbereich Elektrotechnik- und Informationstechnik angegeben werden. Bedenken Sie, dass Sie sich mit diesem Antrag formell an den FB ETiT wenden, um zum Promotionsstudium zugelassen zu werden. Stellen Sie daher sicher, dass weder Rechtschreibfehler oder handschriftliche Bemerkungen auf dem Antrag vorkommen.

Das Gesuch muss mit einer beglaubigten Kopie des Diplom- bzw. Masterzeugnisses, der Diplom- bzw. Masterurkunde und dem Bachelorzeugnis im Servicezentrum eingereicht werden. Des Weiteren ist ein Lebenslauf beizufügen. Unbeglaubigte Kopien genügen, wenn die Originale vorgelegt werden. Zeugnisse und Urkunden, die nicht in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst sind, müssen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.

Der Antrag muss dem Servicezentrum ETiT bis spätestens eine Woche vor der Sitzung des Promotionsausschusses vorliegen.

Rückfragen bitte an Frau Gloger (Tel: -64222)vom Servicezentrum ETiT richten.

Einschreibung bzw. Rückmeldung in ein Promotionsstudium

Bewerbungsschluss für Bewerber, die zurzeit NICHT an der TUD eingeschrieben sind, ist für ein Sommersemester der 15.01. und für ein Wintersemester der 15.07. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Online-Antrag auf Zulassung/Einschreibung im Studierendensekretariat vorliegen. Die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand/in kann entsprechend nachgereicht werden, wenn der o. g. Antrag fristgerecht gestellt wird. Um eine rechtzeitige Einschreibung zu gewährleisten, sollte ein entsprechender Nachweis allerdings bis Mitte/Ende März (für ein SS ) bzw. bis Mitte/Ende September (für ein WS) nachgereicht werden.

Studierende der TUD, die sich in ein Promotionsstudium rückmelden wollen, können den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist stellen. (für ein Sommersemester bis 15.03. und für ein Wintersemester bis 15.09.) Hier wäre der Antrag zum Promotionsstudium zu verwenden (keine Online- Bewerbung), siehe unter

Studierendensekretariat

Diese Fristen sind bewusst so gesetzt, dass eine rechtzeitige Einschreibung/Rückmeldung zum entsprechenden Semester erfolgen kann.

Einleitung des Promotionsverfahrens

Bitte wenden Sie sich an das Dekanatssekretariat, Frau Benz-Linnemann..