Studierende, die nach dem 2. Semester weniger als 30 CP erreicht haben werden verpflichtet, innerhalb der folgenden 2 Semester die noch nicht bestandenen Prüfungen in Mathematik I, Mathematik II, ETIT I, ETIT II, Logischer Entwurf und Physik anzumelden. Rücktritt von der Anmeldung in diesen Fächern ist nicht gestattet. Bei Nichtbestehen ist die jeweilige Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulegen. Die Verpflichtung bleibt solange bestehen, bis die jeweilige Prüfung bestanden wurde oder endgültig im dritten Versuch nicht bestanden wurde.
Bachelorstudierende der Mechatronik müssen anstelle Physik die Prüfung zu „Einführung in das rechnergestützte Konstruieren“ anmelden.
Auflagen für den MSc ETiT sind nicht wiederholbar! Sie müssen alle Prüfungen im ersten Semester des Masters erfolgreich bestehen. Bei Nichtbestehen droht Ihnen die Exmatrikulation.
In der Regel wird die Bachelorarbeit im 6. Semester angefertigt und parallel dazu legen die Studierenden Prüfungen im Umfang von 18 CP ab. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Bachelorarbeit in Teilzeit bearbeitet wird und somit auf eine Dauer von 5 Monaten angelegt ist. Dieser Zeitraum darf nicht überschritten werden, es sei denn es sind Probleme aufgetreten, die Sie nicht zu vertreten haben (Krankheit, Versuchseinrichtung war defekt, etc.). In diesen Fällen darf eine Verlängerung um maximal 2 Monate beantragt werden. Die Gründe dafür sind glaubhaft zu machen und nachzuweisen (Krankheit: Attest, Ausfall der Versuchseinrichtung: Bestätigung des betreuenden Professors, usw.).
Studierende, die die Bachelorarbeit in Vollzeit bearbeiten, weil sie außer der Bachelorarbeit keine anderen Aktivitäten im Studium haben, können diese bereits nach 3 Monaten einreichen.
Ja, Sie bewerben sich online über das zentrale Studierendensekretariat und können Ihr Bachelorzeugnis bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn nachreichen.
Direkt im Anschluss an mein Fachpraktikum möchte ich meine Masterarbeit beginnen.
Da der Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit ist, wird es eine
zeitliche Überschneidung geben.
Da das nachträgliche Anmelden einer Masterarbeit nicht möglich ist, müssen Sie einen vorgezogenen Praktikumsbericht abgeben. Sie lassen sich entweder eine Art „Zwischenzeugnis“ (Bescheinigung) vom Unternehmen geben oder reichen das Zeugnis bzw. die Bescheinigung sofort nach Abschluss des Fachpraktikums nach.
Ja. Melden Sie sich ganz regulär zu den Prüfungen an. Das erfolgreiche Bestehen von Zusatzleistungen wird auf Ihrem Zeugnis zwar erwähnt, aber Sie können Ihre Zeugnisnote dadurch nicht mehr verbessern. Werden die Prüfungen in Zusatzfächern nicht bestanden, so müssen Sie diese Fächer- anders als bei Wahl- und Pflichtfächern- nicht zwingend noch einmal prüfen.